Programm zum Familienkongress 2024

Nachfolgend finden Sie die zeitliche Aufteilung der Vorträge und Themen. Die genaue Vorstellung der Referenten finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Menüpunkt Referenten.

Wir behalten uns vor, hieran bis zum Kongressbeginn kleinere Detail-Anpassungen vorzunehmen.

Freitag, 11. Oktober 2024

Uhrzeit

    

Thema

    

ab 18:00

  

Öffnung des Tagungsbüros
mit Möglichkeit zur Anmeldung und zum CheckIn
gemeinsamen Gesprächen
und Abendimbiss

19:30
 

  

Kurzfilm und gemeinsames Gespräch
Wie können wir Trennungskinder vor Elternstreit beschützen?

21:00
 

  

Ende des ersten Kongresstages
 

Samstag, 12. Oktober 2024

Uhrzeit

    

Thema

    

ab 09:00

  

Öffnung des Tagungsbüros
mit Möglichkeit zur Anmeldung und zum CheckIn

10:00

 

  

Begrüßung und Eröffnung des Kongresses
Einführung in das Thema
Dipl.-Päd. Uli SEVERIN, Marburg

10:15

  

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 (1 BvR 1076/23)
Rechtsanwalt Josef A. MOHR, Fachanwalt für Familienrecht, München

11:00

  

Mit „Frühe Interventionen“ der Jugendhilfe langjährige Auseinandersetzungen verhindern!
Dr. phil. Dipl. Soz.Arb. Marc SERAFIN, Sozialwissenschaftler

12:00

  

Diskussion

12:30

  

M i t t a g s p a u s e

13:15

  

Begleiteter Umgang zur Kontaktsicherung zwischen Kind und beiden Eltern?!
Dipl.-Päd. Ulrich SEVERIN, Marburg

14:00

  

Vorstellung und Einteilung der Workshops

14:15

  

Workshops

  1. Vom Elternstreit-Recht zum kindorientiertem Familienrecht – welche rechtlichen Entwicklungen sind notwendig?
  2. Deeskalation von elterlichen Trennungskonflikten – Wie kann die Jugendhilfe ihre Möglichkeiten gut umsetzen? 
  3. Kinderschutz und Familienbeziehungen – passt das?

15:30

  

K a f f e e p a u s e

16:00

  

Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops


16:45
 
  
K u r z p a u s e
 

17:00

  

Berücksichtigung des Kindeswillens
Anna PELZ, systemische Therapeutin, Soziologin

18:00

  

A b e n d e s s e n

19:00

  

eventuell Filmvorführung (geplant)

20:00

  

Ende des Kongresstages

    

Sonntag, 13. Oktober 2024

Uhrzeit

    

Thema

    

9:00

  

Andacht
"Elternschaft" - Begründung, Verantwortung, Verheißung - Versuch der Bestandsaufnahme eines christlichen Verständnisses

Oliver BEHRE, ev. Pfarrer aus Zörbig

10:00

  

Was können betroffene Eltern selber aktiv einbringen, um die Konflikteskalation zu vermeiden
Senia SALAH, M. Sc. Psychologie und Psychotherapie der Familie, Dipl.-Sozialarbeiterin

11:00

  

Workshop
Kooperation statt Eskalation - Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Trennungseltern, um gute Lösungen für ihre Kinder zu finden

12:30

  

M i t t a g s p a u s e

13:30

  

Abschluss-Podiumsgespräch
Helfen Jugendhilfe und Familiengericht Kindern bei der Bewältigung von Trennungskonflikten

15:30

  

T a g u n g s e n d e

    

Workshops

I.

Vom Elternstreit-Recht zum kindorientierten Familienrecht – welche rechtlichen Entwicklungen sind notwendig?
Moderation:  

Wenn sich das Familienrecht konsequent an den von der UN vorgegebenen Kinderrechten orientieren würde, dann würden selbst bei Elternkonflikten Kinder im Kontakt und Erleben mit beiden Eltern aufwachsen können. Oberste Elternpflicht wäre es zum Wohl ihrer Kinder zu kooperieren und ggf. Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Wie müsste das Kinder-Jugend-Hilfe-Recht (KJHG – SGB VIII ergänzt und das BGB ergänzt bzw. neu geregelt werden?
 

II.

Deeskalation von elterlichen Trennungskonflikten – Wie kann die Jugendhilfe ihre Möglichkeiten gut umsetzen?
Moderation:  

Experten sind sich über zwei Sachverhalte einig: Die Jugendhilfe ist weder personell also von der Anzahl der Stellen noch fachlich vom Ausbildungsstand so ausgestattet, dass sie Trennungseltern und deren Kinder vor, während und nach der Trennung gut unterstützend beraten und begleiten kann.

Welcher personelle und fachliche Bedarf muss im Interesse der Betroffenen hier zukünftig gedeckt werden?
 

III.

Kinderschutz und Familienbeziehungen – passt das?
Moderation:  

Bei körperlicher, sexueller Misshandlung und bei Vernachlässigung hat sich die Jugendhilfe im Akutfall in den letzten Jahren gut aufgestellt; manchmal sogar überbordend, so dass sie selbst zur Gefährdung von Kindern wird. Psychische Beeinträchtigungen gehören demgegenüber nach wie vor zum allgemeinen „Lebensrisiko“ des betroffenen Kindes. Loyalitätskonflikte und Parentifizierungen des Kindes werden meist nicht gesehen und auch nicht niedrigschwellig präventiv verhindert oder mindestens vermindert.

Wäre hier nicht eine erweiterte Interpretation des §§ 8a ff. notwendig?