Programm zum Familienkongress 2024
Nachfolgend finden Sie die zeitliche Aufteilung der Vorträge und Themen. Die genaue Vorstellung der Referenten finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Menüpunkt Referenten.
Wir behalten uns vor, hieran bis zum Kongressbeginn kleinere Detail-Anpassungen vorzunehmen.
Freitag, 11. Oktober 2024
Uhrzeit | Thema | ||
---|---|---|---|
ab 18:00 | Öffnung des Tagungsbüros | ||
19:30 | Kurzfilm und gemeinsames Gespräch | ||
21:00 | Ende des ersten Kongresstages |
Samstag, 12. Oktober 2024
Uhrzeit | Thema | ||
---|---|---|---|
ab 09:00 | Öffnung des Tagungsbüros | ||
10:00 | Begrüßung und Eröffnung des Kongresses | ||
10:15 | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 (1 BvR 1076/23) | ||
11:00 | Mit „Frühe Interventionen“ der Jugendhilfe langjährige Auseinandersetzungen verhindern! | ||
12:00 | Diskussion | ||
12:30 | M i t t a g s p a u s e | ||
13:15 | Begleiteter Umgang zur Kontaktsicherung zwischen Kind und beiden Eltern?! | ||
14:00 | Vorstellung und Einteilung der Workshops | ||
14:15 | Workshops
| ||
15:30 | K a f f e e p a u s e | ||
16:00 | Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops | ||
16:45 | K u r z p a u s e | ||
17:00 | Berücksichtigung des Kindeswillens | ||
18:00 | A b e n d e s s e n | ||
19:00 | eventuell Filmvorführung (geplant) | ||
20:00 | Ende des Kongresstages | ||
Sonntag, 13. Oktober 2024
Uhrzeit | Thema | ||
---|---|---|---|
9:00 | Andacht | ||
10:00 | Was können betroffene Eltern selber aktiv einbringen, um die Konflikteskalation zu vermeiden | ||
11:00 | Workshop | ||
12:30 | M i t t a g s p a u s e | ||
13:30 | Abschluss-Podiumsgespräch | ||
15:30 | T a g u n g s e n d e | ||
Workshops
I.
Vom Elternstreit-Recht zum kindorientierten Familienrecht – welche rechtlichen Entwicklungen sind notwendig?
Moderation:
Wenn sich das Familienrecht konsequent an den von der UN vorgegebenen Kinderrechten orientieren würde, dann würden selbst bei Elternkonflikten Kinder im Kontakt und Erleben mit beiden Eltern aufwachsen können. Oberste Elternpflicht wäre es zum Wohl ihrer Kinder zu kooperieren und ggf. Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie müsste das Kinder-Jugend-Hilfe-Recht (KJHG – SGB VIII ergänzt und das BGB ergänzt bzw. neu geregelt werden?
II.
Deeskalation von elterlichen Trennungskonflikten – Wie kann die Jugendhilfe ihre Möglichkeiten gut umsetzen?
Moderation:
Experten sind sich über zwei Sachverhalte einig: Die Jugendhilfe ist weder personell also von der Anzahl der Stellen noch fachlich vom Ausbildungsstand so ausgestattet, dass sie Trennungseltern und deren Kinder vor, während und nach der Trennung gut unterstützend beraten und begleiten kann.
Welcher personelle und fachliche Bedarf muss im Interesse der Betroffenen hier zukünftig gedeckt werden?
III.
Kinderschutz und Familienbeziehungen – passt das?
Moderation:
Bei körperlicher, sexueller Misshandlung und bei Vernachlässigung hat sich die Jugendhilfe im Akutfall in den letzten Jahren gut aufgestellt; manchmal sogar überbordend, so dass sie selbst zur Gefährdung von Kindern wird. Psychische Beeinträchtigungen gehören demgegenüber nach wie vor zum allgemeinen „Lebensrisiko“ des betroffenen Kindes. Loyalitätskonflikte und Parentifizierungen des Kindes werden meist nicht gesehen und auch nicht niedrigschwellig präventiv verhindert oder mindestens vermindert.
Wäre hier nicht eine erweiterte Interpretation des §§ 8a ff. notwendig?